Teilbetreutes Wohnen
Selbständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden – dank begleiteter Unterstützung
- Wohnhaft in eigener oder einer der Stiftung Wendepunkt gemieteten Wohnung
- Rund zwei Kontakte pro Woche durch eine Fachperson
- Bezug einer IV-Rente, von Sozialhilfe oder einer akzessorischen Leistung Wohnen